Beförderungsbestimmungen

Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Fluggast ab dem 12. Lebensjahr (Unterschrift der Eltern oder der Erziehungsberechtigten bei nicht volljährigen Passagieren).

In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen Voraussetzungen erfüllt, für die Durchführung der Ballonfahrt eingesetzt werden. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das beauftragte Luftfahrtunternehmen.

Ihre Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Ballonfahrt von uns gespeichert und nicht an Dritte weiter gegeben. Die Daten werden nach der erfolgter Ballonfahrt zum Jahresende gelöscht. Sie haben jederzeit ein Widerspruchsrecht und können die Löschung der Personendaten einfordern.

Die die Haftung des Luftfrachtführers richtete sich nach den bestehenden Luftfahrtgesetzen. Bei Mitnahme von optischen Geräten ist der Passagier selbst für die stoßsichere Verwahrung und Sicherung vor dem Herausfallen während der gesamten Fahrt verantwortlich.

Das Luftfahrtunternehmen kann die Beförderung verweigern, wenn der volle Fahrpreis nicht voraus entrichtet ist. Der Auftrag wird durch eine e-mail bestätigt und der Passagier in die Warteliste aufgenommen. Die Wartezeit orientiert sich am Zeitpunkt der Aufnahme in die Warteliste, an dem Passagieraufkommen, an den Terminwünschen des Passagiers und letztendlich am Wetter. Höhere Gewalt, wie z.B. witterungsbedingte Ausfallzeiten, sind der Wartezeit nicht anrechenbar. Bei starker Auslastung, schlechter Witterung und vor allem bei nicht akzeptierten Terminvorschlägen des Luftfahrtunternehmens, kann die Wartezeit in Einzelfällen bis zu 24 Monaten betragen.

Aus meteorologischen Gründen werden Ballonfahrten im Spätherbst und Winter nur beschränkt durchgeführt.

Sonderregelungen zum Fahrtermin können im Einzelfall (z.B. bei Schwangerschaft, Krankheit, längeren Auslandsaufenthalten) mit dem Luftfahrtunternehmen abgesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Geschenkgutscheine sind nur mit dem anhängenden Ballonfahrt-Ticket gültig.

Zur Terminabsprache nimmt der Passagier Kontakt mit dem Luftfahrtunternehmen auf. Unterbleibt diese Kontaktaufnahme wird davon ausgegangen, dass die Terminplanung dem Luftfahrtunternehmen überlassen wird.  Da die Ballonfahrt stark von der Witterung abhängig ist, kann ein Terminvorschlag nach eingehender Wetterberatung durchaus erst  kurzfristig vor dem geplanten Start erfolgen oder auch abgesagt werden.

Nichtbeachtung der BEFÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN und der VERHALTENSREGELN für MITFAHRER kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt führen. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkohol- oder Drogengenuss vor der Fahrt vorliegt. In diesen Fällen gilt die Ballonfahrt als durchgeführt. Dies trifft auch zu, bei nicht vorab angezeigten starken körperlichen Behinderungen.

Schäden und Verletzungen sind dem Piloten unverzüglich und spätestens nach Abschluss der Ballonfahrt mitzuteilen.

Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Passagier selbst verantwortlich. Unbegründetes Nichterscheinen oder nicht rechtzeitige Absage (mindestens 12 Stunden vor Antritt der Ballonfahrt) führen zum ersatzlosen Verlust des Beförderungsanspruches.

Nach drei vom Passagier abgelehnten Terminen, gilt die Ballonfahrt als durchgeführt. Das Ticket verliert danach seine Gültigkeit.

Die Startplatzwahl behält sich allein der Pilot vor.

Bei Stornierungen nach § 649 BGB werden 25 %des Bruttopreises in Abzug gebracht. Sollte die Ballonfahrt am vereinbarten Termin aus Gründen höherer Gewalt nicht zustande kommen, besteht das Vertragsverhältnis weiter. Sollten Gründe für eine kürzere Fahrt (weniger als 60 Minuten) vorliegen, die das Luftfahrtunternehmen nicht zu verantworten hat, gilt die Fahrt als durchgeführt.

Das Luftrecht schreibt verbindlich vor, dass allein der Pilot über Durchführung, Verschiebung, Absage oder Abbruch der Ballonfahrt zu entscheiden hat. Diese Entscheidungen dienen einzig und allein der Sicherheit von Passagieren, Personal und der Schonung der Luftfahrgeräte und der Umwelt.

Für alle Luftfahrzeuge des Luftfahrtunternehmens besteht Versicherungsschutz über dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist  59872 Meschede.

 

Stand: 01.05.2018            

          

 

 

 

 

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